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Qualifizierungschancengesetz

QCG bei Zeitarbeitsunternehmen: Chancen und Grenzen

· 9 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Zeitarbeitsdisponentin mit Kandidatenakten und Tablet im Büro

Zeitarbeitsunternehmen haben bei der QCG-Förderung eine Sonderstellung. Sie sind formal Arbeitgeber ihrer Zeitarbeitskräfte und können für deren Qualifizierung grundsätzlich Förderung beantragen. Gleichzeitig gilt eine besondere Abgrenzung zu Qualifizierungen, die bei Kundenunternehmen stattfinden, und zu produkt- oder kundenspezifischen Schulungen, die nicht förderfähig sind.

Dieser Artikel erklärt, welche Konstellationen in der Zeitarbeit QCG-förderfähig sind, rechnet zwei Szenarien durch und zeigt die strategische Rolle der Qualifizierung im Zeitarbeits-Geschäftsmodell.

Die Antragsfähigkeit von Zeitarbeitsunternehmen

Zeitarbeitsunternehmen sind rechtlich Arbeitgeber ihrer Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitskräfte. Die Mitarbeiter sind dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch wenn sie bei Kundenunternehmen eingesetzt werden. Damit erfüllen Zeitarbeitsunternehmen die formale Voraussetzung der QCG-Antragstellung.

Die Förderquote richtet sich nach der Mitarbeiterzahl des Zeitarbeitsunternehmens, nicht nach der des Kundenbetriebs. Ein Zeitarbeitsunternehmen mit 180 Beschäftigten fällt in die Kategorie 10 bis 249 mit 50 Prozent Lehrgangskosten-Zuschuss, ein großer Personaldienstleister mit 3.000 Beschäftigten in die Kategorie ab 2.500 mit 15 Prozent.

Gezählt werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, also Disponenten, Verwaltungskräfte UND die Zeitarbeitskräfte selbst. Die Gesamtzahl der Mitarbeiter bestimmt die Förderkategorie, nicht nur die interne Belegschaft.

Welche Qualifizierungen in der Zeitarbeit typisch gefördert werden

Die QCG-Förderung ist berufsoffen. In Zeitarbeitsunternehmen haben sich folgende Zielgruppen als geeignet erwiesen:

  • Disponenten und Personaldienstleister auf datenbasierte Dispositionssteuerung und KI-Matching
  • Vertriebsmitarbeiter auf digitale Kundenakquise und datenbasierte Angebotserstellung
  • Payroll- und Verwaltungsmitarbeiter auf digitale Lohnbuchhaltung und Prozessautomatisierung
  • Recruiter auf KI-gestützte Kandidatenauswahl und digitales Bewerbermanagement
  • Zeitarbeitskräfte mit mehrjähriger Einsatzerfahrung auf branchenspezifische Digitalisierungsqualifizierung

Bei der Qualifizierung von Zeitarbeitskräften (also der eigentlichen Belegschaft) ist die strategische Richtung wichtig: Welche Rolle soll der Mitarbeiter nach der Qualifizierung spielen? Wenn die Qualifizierung auf einen neuen Einsatz im Kundenunternehmen zielt, ist die Förderung grundsätzlich möglich. Wenn die Qualifizierung nur spezifisch für einen laufenden Kundenauftrag stattfindet, ist sie kaum förderfähig.

Rechenbeispiel: Mittelständisches Zeitarbeitsunternehmen mit 220 Mitarbeitern

Die Ausgangslage: Ein Zeitarbeitsunternehmen mit 220 Beschäftigten (30 interne Mitarbeiter in Disposition, Verwaltung, Vertrieb plus 190 Zeitarbeitskräfte in verschiedenen Einsätzen) will zwölf Mitarbeiter qualifizieren: acht Disponenten und vier Zeitarbeitskräfte, die zu Teamleitern in ihren Einsätzen werden sollen.

PostenPro MitarbeiterFür 12 Mitarbeiter
Lehrgangskosten brutto9.700 Euro116.400 Euro
QCG-Zuschuss (50 Prozent)4.850 Euro58.200 Euro
Eigenanteil Lehrgangskosten4.850 Euro58.200 Euro
Bruttolohn 4 Monate Teilfreistellungvariabelca. 90.000 Euro
Arbeitsentgelt-Zuschuss (50 Prozent)variabelca. 45.000 Euro
Gesamte öffentliche Förderungca. 103.200 Euro
Unternehmens-Eigenanteilca. 103.200 Euro

Die Rechnung variiert pro Mitarbeiter je nach tariflicher Eingruppierung. Für interne Disponenten liegt das Gehalt bei rund 4.000 Euro brutto, für erfahrene Zeitarbeitskräfte in Fachberufen bei etwa 3.500 Euro. Der Gesamtzuschuss liegt bei rund 103.000 Euro.

Rechenbeispiel: Kleineres Zeitarbeitsunternehmen mit neun internen Mitarbeitern

Die Ausgangslage: Ein regionales Zeitarbeitsunternehmen mit neun internen Mitarbeitern (plus 80 Zeitarbeitskräfte im Einsatz) will zwei Disponenten und die Leiterin der Verwaltung auf datenbasierte Dispositionssteuerung und digitale Prozesse qualifizieren.

Wichtig: Die Gesamtzahl der Beschäftigten beträgt 89 (neun intern plus 80 Zeitarbeitskräfte). Das Unternehmen fällt damit in die Kategorie 10 bis 249, nicht in die Kleinstbetriebs-Kategorie unter zehn. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, nicht 100 Prozent.

PostenPro MitarbeiterFür 3 Mitarbeiter
Lehrgangskosten brutto9.700 Euro29.100 Euro
QCG-Zuschuss (50 Prozent)4.850 Euro14.550 Euro
Eigenanteil Lehrgangskosten4.850 Euro14.550 Euro
Bruttolohn 4 Monate Teilfreistellung8.000 Euro24.000 Euro
Arbeitsentgelt-Zuschuss (50 Prozent)4.000 Euro12.000 Euro
Netto-Lohnkosten Teilfreistellung4.000 Euro12.000 Euro
Gesamte öffentliche Förderung8.850 Euro26.550 Euro
Unternehmens-Eigenanteil8.850 Euro26.550 Euro

Die korrekte Zählung der Gesamtbeschäftigten ist in der Zeitarbeit ein häufiger Fehlerpunkt bei der Antragstellung.

Die Abgrenzung zu Kundenanforderungen

Eine der häufigsten Fragen in der Zeitarbeit: Ist eine Qualifizierung, die ein Kundenunternehmen wünscht, QCG-förderfähig? Die Antwort ist differenziert.

Produkt- oder systemspezifische Einweisungen beim Kunden (etwa eine Einarbeitung auf ein bestimmtes ERP-System für einen Einsatz bei diesem Kunden) sind nicht QCG-förderfähig. Sie sind Teil der Einarbeitung und liegen im Verantwortungsbereich des Kundenunternehmens.

Zertifizierte Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss, die über den aktuellen Einsatz hinaus qualifizieren, sind dagegen förderfähig. Wenn ein Zeitarbeitsunternehmen seine Fachkräfte durch eine zertifizierte Digitalisierungs-Weiterbildung marktwertiger macht, ist das ein legitimer QCG-Anwendungsfall. Die Qualifizierung ist nicht kunden-spezifisch, sondern gehört zur strategischen Personalentwicklung des Zeitarbeitsunternehmens.

Die strategische Dimension: Qualifizierung als Differenzierungsfaktor

Der deutsche Zeitarbeitsmarkt ist stark umkämpft. Kundenunternehmen verlangen zunehmend nicht nur Verfügbarkeit, sondern auch Qualifikation. Wer qualifizierte Zeitarbeitskräfte anbieten kann, hat bei Ausschreibungen von Industrie und Dienstleistung einen Vorteil.

In der Beratungspraxis sehe ich Zeitarbeitsunternehmen, die QCG bewusst als Differenzierungsstrategie einsetzen. Sie qualifizieren einen signifikanten Teil ihrer Fachkräfte und können damit in höheren Tarifgruppen anbieten. Der öffentliche Zuschuss finanziert die Qualifizierung zur Hälfte, die andere Hälfte wird über höhere Verrechnungssätze bei Kundenaufträgen refinanziert.

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ){target=“_blank” rel=“noopener”} und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) haben Rahmenvereinbarungen mit Gewerkschaften, die Qualifizierung tarifvertraglich verankern. Die Aufschlagsmöglichkeit nach §82 Absatz 2 Satz 3 SGB III kann hier genutzt werden.

Die besondere Rolle des Arbeitgeberservices

Der Arbeitgeberservice{target=“_blank” rel=“noopener”} der Agentur für Arbeit prüft Anträge aus der Zeitarbeit mit besonderer Aufmerksamkeit. Grund ist, dass Missbrauchsfälle in der Vergangenheit dokumentiert wurden: Zeitarbeitsunternehmen, die Kundenspezifische Einweisungen als QCG-förderfähige Weiterbildungen deklariert haben.

Für die Antragstellung bedeutet das: Der Bildungsbedarfsplan muss besonders klar die über den aktuellen Einsatz hinausgehende Qualifizierungsrichtung dokumentieren. Die Qualifizierung soll die Mitarbeiter marktwertiger machen, nicht nur den aktuellen Einsatz optimieren. Eine saubere Trennung von Einarbeitungsaufwand und strategischer Qualifizierung ist unverzichtbar.

Die Freistellungsfrage in der Zeitarbeit

In der Zeitarbeit stellt sich die Freistellungsfrage anders als in klassischen Unternehmen. Ein Zeitarbeitsmitarbeiter, der qualifiziert wird, ist typischerweise nicht im Einsatz. Die Qualifizierungsphase fällt oft in einsatzfreie Zeiten zwischen zwei Aufträgen. Das macht die Kombination aus Auftrags-Pause und Qualifizierung praktisch sinnvoll.

Rechtlich wichtig: Während der Qualifizierungszeit muss das Arbeitsverhältnis weiterbestehen und Lohn gezahlt werden. Die Agentur für Arbeit prüft, dass der Mitarbeiter tatsächlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt und nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen und dort qualifiziert wird. Der Arbeitsentgelt-Zuschuss greift nur bei durchgehender Beschäftigung.

Die Abgrenzung zum Bildungsgutschein

Zeitarbeitskräfte, die zwischen Einsätzen stehen und mit Kündigung rechnen müssen, sind oft Kandidaten für den Bildungsgutschein nach §81 SGB III. Dieser Weg läuft über die Person, nicht über das Unternehmen. Die Förderung ist 100 Prozent, aber die Person muss formal arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sein.

QCG nach §82 SGB III ist der Gegenentwurf: Die Qualifizierung läuft bei laufender Beschäftigung, das Zeitarbeitsunternehmen bleibt Arbeitgeber. Die Förderquote ist niedriger (maximal 50 Prozent), aber das Beschäftigungsverhältnis bleibt stabil. In der Praxis ist QCG für Zeitarbeitsunternehmen der strategische Weg, Bildungsgutschein der individuelle Ausweg bei drohender Beschäftigungslücke.

Der Antragsweg für Zeitarbeitsunternehmen

Der Antrag läuft beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit am Sitz des Zeitarbeitsunternehmens. Bei Zeitarbeitsunternehmen mit mehreren Niederlassungen gilt der Hauptsitz. Die typische Bearbeitungszeit liegt bei vier bis acht Wochen.

Der Artikel QCG-Antragsweg in sieben Schritten beschreibt den Prozess. Für Zeitarbeitsunternehmen ist die saubere Dokumentation des Qualifizierungsbedarfs besonders wichtig: Die Agentur prüft genau, ob die Maßnahme strategische Qualifizierung oder Kundenauftrags-Optimierung ist.

Die Rolle der Arbeitnehmerüberlassung

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Zeitarbeit in Deutschland. Für QCG-Zwecke ist die AÜG-Erlaubnis des Zeitarbeitsunternehmens keine Voraussetzung, sondern ein separater regulatorischer Rahmen. Allerdings prüft die Agentur für Arbeit bei AÜG-Unternehmen die ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit im Vorfeld mit.

Unternehmen ohne AÜG-Erlaubnis, die faktisch Arbeitnehmerüberlassung betreiben, haben bei QCG-Anträgen Schwierigkeiten. Die Überprüfung durch die Agentur für Arbeit ist auch eine Überprüfung der AÜG-Konformität. Für seriöse Zeitarbeitsunternehmen ist das unproblematisch, für Grauzonen-Modelle eine Hürde.

Häufig gestellte Fragen zu QCG in der Zeitarbeit

Kann ein Zeitarbeitsunternehmen QCG-gefördert für einen konkreten Kundenauftrag qualifizieren? Nein. Qualifizierungen, die rein kundenspezifisch sind (etwa eine Einarbeitung auf ein bestimmtes ERP-System im Kundenbetrieb), sind nicht förderfähig. Förderfähig sind zertifizierte Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss, die über den konkreten Einsatz hinaus qualifizieren.
Welche Mitarbeiterzahl zählt bei einem Zeitarbeitsunternehmen? Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, also interne Mitarbeiter UND Zeitarbeitskräfte. Ein Unternehmen mit 15 internen Mitarbeitern und 180 Zeitarbeitskräften hat insgesamt 195 Beschäftigte und fällt damit in die Kategorie 10 bis 249 mit 50 Prozent Zuschuss.
Wer ist bei Zeitarbeitskräften Antragsteller? Das Zeitarbeitsunternehmen als formaler Arbeitgeber. Der Kundenbetrieb, bei dem die Zeitarbeitskraft eingesetzt ist, kann keinen Antrag für die überlassene Person stellen. Das gilt auch für langfristige Einsätze.
Sind Kunden-Prämien für qualifizierte Zeitarbeitskräfte QCG-relevant? Nein. Prämien oder Zuschläge, die Kundenunternehmen für die Überlassung qualifizierter Kräfte zahlen, sind unternehmerisches Geschäft und haben keinen Einfluss auf die QCG-Förderfähigkeit. Sie können aber den Business Case der Qualifizierung verbessern.
Lohnt sich QCG in der Zeitarbeit wirtschaftlich? In vielen Fällen ja. Die öffentliche Förderung von rund 50 Prozent macht die Qualifizierung finanzierbar. Refinanziert wird sie über höhere Verrechnungssätze bei Kundenaufträgen (qualifizierte Fachkräfte erzielen höhere Stundensätze) und reduzierte Fluktuation (qualifizierte Mitarbeiter bleiben länger im Unternehmen). In der Beratungspraxis sehe ich Zeitarbeitsunternehmen, die Qualifizierung strategisch zur Margenverbesserung einsetzen.

Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

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