Zum Inhalt springen
Qualifizierungschancengesetz

§82 SGB III erklärt: der Gesetzestext verständlich übersetzt

· 10 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Aufgeschlagenes Gesetzbuch zum Sozialgesetzbuch neben Laptop auf Besprechungstisch

§82 SGB III ist der zentrale Paragraf für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten. Der Text wirkt auf den ersten Blick sperrig, weil er auf einen Mischbestand aus SGB III, Zuweisungsregeln und Verweisnormen aufbaut. In der Sache regelt er drei Dinge: wer gefördert werden kann, welche Maßnahmen zählen und welcher Anteil an Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen wird.

Dieser Artikel übersetzt den Paragrafen Absatz für Absatz in eine Sprache, mit der Geschäftsführer und HR-Verantwortliche arbeiten können. Die Reform vom 01.04.2024 hat den Text deutlich vereinfacht. Frühere Staffelungen nach Qualifikationsart oder Alter wurden entfernt und durch feste Fördersätze je Unternehmensgröße ersetzt.

Wozu existiert §82 SGB III überhaupt?

Der Paragraf ist Teil des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch und regelt die Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit. Während §81 SGB III den Bildungsgutschein für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte regelt, öffnet §82 SGB III die Förderung für bereits Beschäftigte. Seit Einführung des Qualifizierungschancengesetzes 2019 ist das Instrument das finanzielle Rückgrat betrieblicher Weiterbildung in Deutschland.

Der Gesetzgeber hat das Ziel formuliert, Qualifizierung unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße zu ermöglichen. Die Praxis zeigt, dass das grundsätzlich funktioniert, die konkrete Förderhöhe aber stark von der Unternehmensgröße abhängt.

Was Absatz 1 regelt: Grundsätzliche Förderberechtigung

Absatz 1 nennt die persönlichen Voraussetzungen. Gefördert werden kann jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, dessen Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt, und der in den letzten vier Jahren nicht an einer vergleichbaren §82-geförderten Weiterbildung teilgenommen hat.

Die Voraussetzungen im Einzelnen:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobber, Werkstudenten und Selbstständige fallen nicht darunter.
  • Mindestens vier Jahre seit Berufsabschluss. Wer frisch aus der Ausbildung kommt, wird nicht nach §82 SGB III gefördert. Der Gesetzgeber will hier Doppelförderung mit Ausbildungsinstrumenten vermeiden.
  • Keine Vergleichbarkeits-Sperre. Wer in den letzten vier Jahren schon einen §82-Kurs absolviert hat, kann in der Regel keinen weiteren Kurs mit ähnlichem Inhalt gefördert bekommen.

Absatz 1 formuliert außerdem eine inhaltliche Anforderung. Die Weiterbildung muss Kompetenzen vermitteln, die über eine rein arbeitsplatzbezogene Einarbeitung hinausgehen. Diese Formulierung schließt Produktschulungen und betriebsinterne Trainings aus. Geeignet sind nur zertifizierte Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss.

Was Absatz 2 regelt: Lehrgangskosten

Absatz 2 enthält die gestaffelten Förderquoten für Lehrgangskosten. Die Reform vom April 2024 hat die früheren sieben Unterkategorien auf eine klare Tabelle reduziert.

UnternehmensgrößeZuschuss zu Lehrgangskosten
Weniger als 10 MAbis 100 Prozent
10 bis 249 MA50 Prozent
250 bis 2.499 MA50 Prozent
ab 2.500 MA15 Prozent

Zwei Sonderfälle innerhalb der KMU-Spanne sind gesetzlich geregelt:

  • Ab 45 Jahre oder Schwerbehinderung. In Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern können die Lehrgangskosten bis 100 Prozent erstattet werden, wenn der geförderte Mitarbeiter mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist.
  • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Besteht eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung, reduziert sich der Eigenanteil des Arbeitgebers um fünf Prozentpunkte.

Ein mittelständisches Unternehmen mit 80 Mitarbeitern und Betriebsvereinbarung zahlt bei einem Kurs von 9.700 Euro damit statt 4.850 Euro (50 Prozent) nur 4.365 Euro (45 Prozent). Die Differenz summiert sich bei zehn Mitarbeitern zu 4.850 Euro.

Was Absatz 3 regelt: Arbeitsentgeltzuschuss

Der Arbeitsentgeltzuschuss ist die zweite Förderkomponente. Während der Qualifizierung läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst den Anteil des Entgelts, der auf die Ausfallzeit durch den Kurs entfällt.

UnternehmensgrößeZuschuss zum Arbeitsentgelt
Weniger als 10 MAbis 75 Prozent
10 bis 249 MAbis 50 Prozent
250 bis 2.499 MAbis 50 Prozent
ab 2.500 MAbis 15 Prozent

Der Zuschuss bezieht sich auf den Arbeitsentgelt-Anteil, der auf die Maßnahme entfällt, nicht auf das Gesamtgehalt. Wer einen Mitarbeiter für vier Monate Vollzeit freistellt, bekommt bei 50 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss rund zwei Monate Gehalt erstattet. Bei Teilzeit-Freistellung ist der Zuschuss entsprechend geringer.

Die Bundesagentur hat ab 2026 präzisiert, wann ein “maßnahmebedingter Arbeitsausfall” vorliegt. Grundvoraussetzung ist, dass die Weiterbildung während der regulären Arbeitszeit stattfindet und der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht gleichzeitig seinen Arbeitsposten ausfüllen kann. Abendkurse und Wochenendveranstaltungen werden beim Arbeitsentgeltzuschuss nicht berücksichtigt.

Was Absatz 4 bis 7 regeln: Antragsprozess und Abrechnung

Die hinteren Absätze des Paragrafen regeln das formale Verfahren. Für die Praxis wichtig:

  • Antrag beim Arbeitgeberservice. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Sitz des Unternehmens. Nicht die örtliche Geschäftsstelle, sondern der spezialisierte Arbeitgeberservice. Die Kontaktdaten stehen auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”}.
  • Vorabprüfung vor Kursbeginn. Der Antrag muss vor Kursstart bewilligt sein. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. In der Beratungspraxis sehe ich diesen Fehler regelmäßig: Unternehmen starten den Kurs und reichen den Antrag später nach.
  • Abrechnung nach Kursende. Die Förderung wird erst nach Abschluss und Nachweis der Teilnahme ausgezahlt. Die Vorfinanzierung liegt beim Arbeitgeber. Das ist besonders für kleinere Unternehmen relevant, die den Cashflow im Blick behalten müssen.

Für einen strukturierten Überblick über die einzelnen Antragsschritte ist der Artikel zu den Bearbeitungszeiten und dem realistischen Zeitplan ein guter Einstieg, inklusive der Dokumente, die im Vorgespräch vorliegen sollten.

Wie §82 und §82a SGB III zusammenspielen

§82a SGB III regelt das Qualifizierungsgeld. Das ist eine seit 01.04.2024 geltende Entgeltersatzleistung für Unternehmen im Strukturwandel. Sie lehnt sich an das Kurzarbeitergeld an und beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem Kind 67 Prozent.

Wesentlicher Unterschied zu §82: Das Qualifizierungsgeld greift nur bei Strukturwandel-Fällen, bei denen das Unternehmen nachweist, dass ohne Qualifizierung Arbeitsplätze wegfallen würden. Das Qualifizierungsgeld ersetzt außerdem den Arbeitsentgeltzuschuss nach §82 nicht, sondern ist eine eigene Leistung mit eigenen Antragsvoraussetzungen. Details dazu im Artikel zum Vergleich zwischen QCG und Qualifizierungsgeld.

Welche Weiterbildungen nach §82 SGB III förderfähig sind

Der Gesetzestext selbst nennt drei harte Kriterien:

  1. Über 120 Stunden Mindestdauer. Kurze Seminare und Tagesworkshops fallen raus.
  2. AZAV-Zertifizierung des Trägers. Ohne Zertifizierung durch eine fachkundige Stelle (DEKRA, TÜV und andere) keine Förderung.
  3. Abschlussorientierung. Die Weiterbildung muss einen zertifizierten Abschluss oder ein anerkanntes Zertifikat vermitteln. Reine Teilnahmebescheinigungen genügen nicht.

Zertifizierte Weiterbildungen zum Digitalisierungsmanager, Data Analyst, KI-Manager oder Projektmanager erfüllen diese Kriterien regelmäßig. Eine ausführliche Übersicht zu den förderfähigen Weiterbildungstypen hilft bei der ersten Einschätzung.

Was §82 SGB III nicht regelt

Ein verbreitetes Missverständnis: §82 SGB III regelt nicht die Auswahl des Bildungsträgers. Das ist Sache des Unternehmens. Die Agentur prüft nur, ob der gewählte Träger AZAV-zertifiziert ist und der Kurs den formalen Anforderungen genügt. Empfehlungen oder Vorgaben für bestimmte Träger sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Ebenfalls nicht geregelt sind:

  • Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag bei vorzeitiger Kündigung. Das ist Vertragsrecht, nicht Sozialrecht.
  • Betriebsratsbeteiligung. Diese ergibt sich aus §96 und §97 BetrVG, nicht aus §82 SGB III.
  • Lohnsteuerliche Behandlung der Förderung. Dazu gibt es separate Regelungen im Einkommensteuerrecht.

Diese Themen werden in eigenen Artikeln behandelt, etwa zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Qualifizierungsmaßnahme.

Wie die Reform vom April 2024 den Paragrafen verändert hat

Vor der Reform kannte §82 SGB III eine deutlich feinere Staffelung: Förderquoten wechselten nach Qualifikationsprofil, Alter, Behinderung und Betriebsgröße gleichzeitig. Das führte in der Praxis zu Unsicherheit über die tatsächliche Förderhöhe und zu höherem Beratungsaufwand im Arbeitgeberservice.

Seit 01.04.2024 gelten feste Fördersätze, eine reduzierte Staffelung und klare Regeln für Betriebsvereinbarungen. Die Planbarkeit für Unternehmen ist dadurch deutlich gestiegen. Wer heute einen Antrag stellt, kann mit hoher Sicherheit vorab kalkulieren, welchen Anteil die Agentur übernimmt.

Den offiziellen Wortlaut des Gesetzes{target=“_blank” rel=“noopener”} finden Sie bei gesetze-im-internet.de.

Praktische Einordnung für Geschäftsführer

Wer aus der juristischen Detailtiefe einen operativen Schluss ziehen möchte: Der Paragraf ist klarer strukturiert, als er wirkt, sobald Sie ihn entlang der Unternehmensgröße lesen. Für die überwiegende Zahl deutscher KMU (10 bis 249 MA) gelten 50 Prozent Förderung der Lehrgangskosten, mit Aufschlag bei älteren oder schwerbehinderten Mitarbeitern oder bei Betriebsvereinbarung.

Aus meiner Beratungspraxis fällt mir auf, dass Unternehmen die Förderung unterschätzen, solange sie sie noch nicht gerechnet haben. Ein Mittelständler mit 80 Mitarbeitern, der zehn Mitarbeiter zum Digitalisierungsmanager qualifiziert (Listenpreis 9.700 Euro pro Person), kommt auf 48.500 Euro Zuschuss zu den Lehrgangskosten plus rund 60.000 bis 90.000 Euro Arbeitsentgeltzuschuss, je nach Gehaltsniveau. Das sind zwischen 100.000 und 140.000 Euro öffentliche Förderung für eine Maßnahme, die das Unternehmen ohnehin vorhatte.

Häufig gestellte Fragen zu §82 SGB III

Gilt §82 SGB III auch für Personalleasing und Zeitarbeit? Grundsätzlich ja, wenn das Leih-Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist. Die Zeitarbeitsfirma ist dabei der formelle Arbeitgeber und muss den Antrag stellen. In der Praxis ist das Instrument für Personalleasing-Branchen wichtig, weil Reskilling zwischen Einsätzen vom Gesetzgeber gewollt ist.
Kann ein Geschäftsführer sich selbst über §82 SGB III fördern lassen? Nur wenn er sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig und damit nicht förderberechtigt. Für mitarbeitende, nicht beherrschende Geschäftsführer ist die Förderung grundsätzlich möglich.
Wie viele Mitarbeiter dürfen gleichzeitig nach §82 SGB III gefördert werden? Es gibt keine gesetzliche Obergrenze pro Unternehmen. Jeder Mitarbeiter wird einzeln geprüft. Sammelanträge für mehrere Mitarbeiter auf einmal sind üblich und werden vom Arbeitgeberservice bearbeitet. Bei großen Rollouts (zum Beispiel zehn Mitarbeiter in einer Kohorte) ist eine frühe Abstimmung sinnvoll.
Kann §82 SGB III mit anderen Förderungen kombiniert werden? Eine Kombination mit §82a (Qualifizierungsgeld) ist nicht vorgesehen, weil beide Instrumente unterschiedliche Zielsetzungen haben. Kombinationen mit ESF-Plus-Programmen der Bundesländer sind in bestimmten Konstellationen möglich, erfordern aber eine Abstimmung zwischen den Fördergebern. In der Regel ist §82 SGB III das führende Instrument.
Was bedeutet "vergleichbare Weiterbildung" beim Vierjahreszeitraum? Die Bundesagentur prüft, ob die angestrebte Qualifikation inhaltlich deutlich über die vorherige hinausgeht. Wer in den letzten vier Jahren einen IT-Grundlagenkurs gemacht hat, kann in der Regel einen aufbauenden KI-Kurs machen. Zwei inhaltlich ähnliche Kurse innerhalb von vier Jahren werden aber nicht doppelt gefördert.

Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Wenn Sie den Paragrafen auf Ihren konkreten Fall anwenden wollen:

Der QCG-Rechner errechnet in drei Minuten, welche Förderquote für Ihr Unternehmen gilt und wie hoch Zuschuss und Eigenanteil ausfallen. Für rechtlich heikle Konstellationen (Betriebsvereinbarung, Konzernzugehörigkeit, Restrukturierung) hilft ein strukturiertes Erstgespräch unter skill-sprinters.de/termin.

Weiterlesen