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Qualifizierungschancengesetz

Umschulen statt entlassen: die Rechnung, die sich lohnt

· 11 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Schreibtisch mit Taschenrechner, Kostenaufstellung Sozialplan versus Qualifizierung und Kaffeetasse

Umschulen statt entlassen ist in vielen Restrukturierungsfällen die betriebswirtschaftlich bessere Entscheidung. Ein Archetyp-Unternehmen mit 200 Mitarbeitern spart bei 30 geplanten Stellenabbauten durch QCG-Qualifizierung statt Sozialplan häufig 300.000 bis 600.000 Euro. Die genaue Differenz hängt von Betriebszugehörigkeit, Qualifizierungsbedarf und Zielrollen ab.

Die Rechnung funktioniert, weil die Agentur für Arbeit nach §82 SGB III einen Teil der Lehrgangskosten und oft zusätzlich den Arbeitsentgelt-Zuschuss übernimmt. Ein Mitarbeiter, der qualifiziert und in eine neue Rolle überführt wird, kostet weniger als eine Abfindung plus Neueinstellung eines Ersatzes mit anderem Profil.

Der Fall: 200 Mitarbeiter, 30 Stellen zum Abbau

Nehmen Sie einen mittelständischen Automobilzulieferer mit 200 Mitarbeitern. Durch Automatisierung fallen 30 Stellen in der manuellen Fertigung weg. Gleichzeitig entstehen neue Bedarfe in Prozessplanung, Instandhaltung der Anlagen und digitaler Fertigungssteuerung.

Die Alternative ist klassisch: Sozialplan mit Abfindungen, parallel werden 15 bis 20 neue Mitarbeiter mit passenden Qualifikationen gesucht. Beide Wege kosten Geld, Zeit und Know-how. Die Qualifizierung der vorhandenen Belegschaft kann unter bestimmten Bedingungen die wirtschaftlich überlegene Option sein.

Option A: der Sozialplan

Ein Sozialplan nach §112 BetrVG wird in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern erzwingbar, sobald eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG vorliegt. Bei 30 Abbauten in einem Unternehmen mit 200 Mitarbeitern ist der Schwellenwert nach §17 KSchG überschritten: In Betrieben mit mindestens 60 und weniger als 500 Mitarbeitern ist die Entlassung von zehn Prozent der Belegschaft oder mehr als 25 Personen anzeigepflichtig.

Die Kosten eines Sozialplans setzen sich zusammen aus Abfindungen, Beraterkosten, Kosten für Transfermaßnahmen oder eine Transfergesellschaft sowie internen Projektkosten. In der Praxis kursieren verschiedene Faustformeln für Abfindungen. Verbreitet ist das Produkt aus Betriebszugehörigkeit, Bruttomonatsgehalt und einem Faktor zwischen 0,25 und 0,75. Gesetzlich vorgeschrieben ist keine dieser Formeln.

Für das Archetyp-Unternehmen mit durchschnittlich zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttomonatsgehalt von 4.200 Euro ergibt sich bei einem Faktor von 0,5 eine Abfindung von etwa 21.000 Euro pro Mitarbeiter. Bei 30 Entlassungen summiert sich das auf 630.000 Euro reine Abfindungssumme.

Hinzu kommen typischerweise:

  • Anwalts- und Beraterkosten: 30.000 bis 80.000 Euro
  • Kosten für Einigungsstelle bei fehlender Einigung: 20.000 bis 60.000 Euro
  • Transfergesellschaft oder Outplacement: 3.000 bis 8.000 Euro pro Kopf
  • Interne Projektkosten (HR-Kapazität, Kommunikation): 40.000 bis 100.000 Euro
  • Neueinstellungskosten für Ersatzprofile: 15.000 bis 30.000 Euro pro Stelle

Die Gesamtkosten liegen je nach Verhandlungsergebnis und Ersatzbedarf zwischen 900.000 und 1.400.000 Euro.

Option B: die QCG-Qualifizierung

Bei einer QCG-Qualifizierung bleibt der Mitarbeiter im Unternehmen und wird auf eine neue Rolle umgeschult. Die Lehrgangskosten werden zu einem Teil durch die Agentur für Arbeit übernommen. Bei einem Unternehmen mit 200 Mitarbeitern gilt die Förderquote der Kategorie 10 bis 249 Mitarbeiter: bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten, in bestimmten Konstellationen mehr. Details dazu im Artikel zu den QCG-Förderquoten nach Unternehmensgröße.

Bei einer Weiterbildung von vier Monaten Dauer und Lehrgangskosten von 9.700 Euro pro Kopf ergibt sich folgende Rechnung:

  • Bruttokosten: 9.700 Euro x 30 Mitarbeiter = 291.000 Euro
  • Förderquote 50 Prozent: 145.500 Euro
  • Unternehmensanteil Lehrgangskosten: 145.500 Euro

Zusätzlich kann nach §82 Absatz 3 SGB III ein Arbeitsentgelt-Zuschuss gewährt werden. Bei Kleinstunternehmen bis zu 75 Prozent, bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 25 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts während der Freistellungsphase. Für das Archetyp-Unternehmen (200 MA, kategorisiert als mittleres Unternehmen) kommen bei 25 Prozent und vier Monaten Freistellung pro Kopf etwa 4.200 Euro Zuschuss zustande. Bei 30 Mitarbeitern: 126.000 Euro zusätzliche Entlastung.

Die Gesamtkosten für das Unternehmen:

  • Unternehmensanteil Lehrgangskosten: 145.500 Euro
  • Lohnkosten während Freistellung, netto nach Zuschuss: 378.000 Euro
  • Projektkosten HR, Planung, Kommunikation: 30.000 bis 60.000 Euro
  • Vertretungskosten, gegebenenfalls Zeitarbeit: 80.000 bis 150.000 Euro

Die Gesamtkosten liegen zwischen 635.000 und 735.000 Euro. Gegenüber dem Sozialplan-Szenario ergibt sich eine Ersparnis von 250.000 bis 650.000 Euro.

Der direkte Kostenvergleich

PositionSozialplanQCG-Qualifizierung
Direkte Abbau- oder Schulungskosten630.000 EUR (Abfindungen)145.500 EUR (Lehrgang netto)
Lohnkosten während Übergangentfällt378.000 EUR (netto nach Zuschuss)
Berater, Anwalt, Einigungsstelle50.000 bis 140.000 EUR0 EUR
Transfer / Outplacement90.000 bis 240.000 EUR0 EUR
Interne Projektkosten40.000 bis 100.000 EUR30.000 bis 60.000 EUR
Neueinstellungskosten225.000 bis 600.000 EUR (15 bis 20 Stellen)0 EUR
Vertretungskosten0 EUR80.000 bis 150.000 EUR
Summe1.035.000 bis 1.710.000 EUR633.500 bis 733.500 EUR

Die Spanne zeigt: Selbst im schlechtesten Qualifizierungs-Szenario und im günstigsten Sozialplan-Szenario liegt die QCG-Variante rund 300.000 Euro günstiger. Im Mittel liegt die Ersparnis bei rund 700.000 Euro.

Was die Rechnung nicht zeigt

Betriebswirtschaftliche Tabellen erfassen nicht alles, was zählt. Drei Effekte sind in der Praxis schwerer zu quantifizieren, aber wirtschaftlich relevant:

Das Fachwissen bleibt im Unternehmen. Ein Mitarbeiter mit zehn Jahren Betriebszugehörigkeit kennt Prozesse, Kunden und interne Netzwerke. Ein neu eingestellter Ersatz braucht sechs bis zwölf Monate Einarbeitung, und selbst dann fehlt das informelle Wissen.

Die Belegschaftswirkung. Wer miterlebt, dass Kollegen qualifiziert statt entlassen werden, reagiert anders auf die nächste Veränderung. Das ist kein weicher Faktor, sondern ein messbarer Einfluss auf Fluktuation und Krankenstand der verbleibenden Belegschaft. Aus der Beratungspraxis sehe ich, dass die Fluktuationsrate in den zwölf Monaten nach einer großen Entlassungswelle typischerweise um 15 bis 25 Prozent steigt. Nach einer Qualifizierungswelle hingegen sinkt sie oft.

Die Arbeitgebermarke. Lokale Reichweite entsteht durch lokale Geschichten. Ein Unternehmen, das in der regionalen Presse als Qualifizierer auftritt statt als Abbauunternehmen, hat bei der nächsten Einstellungswelle einen spürbaren Vorteil.

Wann die Qualifizierung nicht die bessere Option ist

Nicht in jedem Fall ist QCG überlegen. Die Qualifizierung scheitert in drei Konstellationen regelmäßig:

Die Zielrollen existieren nicht im Unternehmen. Wenn Sie 30 Stellen abbauen, aber keine 30 neuen Rollen schaffen, ist die Umschulung eine verzögerte Entlassung. Spätestens bei Beendigung der Mindestbeschäftigungsdauer stellt sich die Frage neu.

Die Motivation der Mitarbeiter fehlt. Qualifizierung ist keine Zwangsmaßnahme. Mitarbeiter, die sich nicht umschulen lassen wollen, scheitern in der Maßnahme und sind danach in schlechterer Ausgangslage. Details im Artikel zu den förderfähigen Mitarbeitern.

Der Zeithorizont ist zu eng. Eine viermonatige Qualifizierung plus Einarbeitung in der neuen Rolle bedeutet sechs bis neun Monate Produktivitätsphase. Wenn der Stellenabbau sofort kostenwirksam sein muss, funktioniert die Qualifizierungsrechnung nicht.

Der Artikel zu den Konstellationen, in denen eine Entlassung sinnvoller ist, geht auf diese Grenzfälle im Detail ein.

Was in der Rechnung zusätzlich kippen kann

Drei Faktoren verschieben das Ergebnis in beide Richtungen:

Die tatsächliche Förderquote. Nicht jeder Antrag bekommt die maximale Quote. Bei mittleren Unternehmen sind 50 Prozent der Lehrgangskosten die Obergrenze, die Agentur kann im Einzelfall darunter bleiben. Prüfen Sie Ihre konkrete Situation mit dem Arbeitgeberservice.

Die interne Kapazität für HR-Projektarbeit. Wer keine freien Ressourcen hat, muss externe Unterstützung kaufen. Das kann die Qualifizierungsvariante um 30.000 bis 80.000 Euro verteuern.

Die Abfindungsformel, die in Ihrem Sozialplan realistisch verhandelbar wäre. In Branchen mit starker gewerkschaftlicher Prägung liegt der Faktor eher bei 0,75 bis 1,0 pro Betriebsjahr. Das verschiebt die Sozialplan-Zahlen nach oben und macht QCG noch attraktiver.

Der nächste Schritt, wenn Sie QCG prüfen wollen

Die Prüfung beginnt mit drei Schritten: Erstgespräch mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, Bildungsbedarfsplan für die Zielrollen, Abstimmung mit dem Betriebsrat nach §96 und §97 BetrVG. Den vollständigen Prozess beschreibt der QCG-Antragsweg in sieben Schritten.

Die offizielle Rechtsgrundlage finden Sie in §82 SGB III bei gesetze-im-internet.de{target=“_blank” rel=“noopener”}. Die Bundesagentur für Arbeit stellt unter Anzeigepflicht bei Entlassungen{target=“_blank” rel=“noopener”} die Details zu §17 KSchG bereit.

In der Beratungspraxis begegnen mir zwei typische Fehler bei dieser Rechnung. Erstens: Die Lohnkosten während der Freistellung werden vergessen. Sie laufen weiter, auch wenn der Arbeitsentgelt-Zuschuss einen Teil übernimmt. Zweitens: Die Ersatzkosten einer Neueinstellung werden unterschätzt. 15.000 Euro pro Stelle sind ein optimistischer Wert, 30.000 Euro inklusive Onboarding-Phase sind realistischer.

Häufig gestellte Fragen zur Rechnung Sozialplan versus QCG

Ab welcher Betriebsgröße lohnt sich die QCG-Rechnung? Die Rechnung lohnt sich ab etwa zehn zu qualifizierenden Mitarbeitern spürbar, bei kleineren Zahlen bleibt der Effekt wegen fixer HR-Projektkosten überschaubar. Bei unter 10 Mitarbeitern Unternehmensgröße greift sogar die Förderquote bis 100 Prozent, was das Verhältnis nochmals verschiebt.
Wie lange dauert es, bis die Qualifizierung Wirkung zeigt? Die QCG-Bearbeitungsdauer liegt bei zwei bis acht Wochen bis zur Förderzusage, danach läuft die Weiterbildung vier Monate, gefolgt von ein bis drei Monaten Einarbeitung in der neuen Rolle. Rechnen Sie insgesamt mit sechs bis neun Monaten, bis der qualifizierte Mitarbeiter wieder voll produktiv ist.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter die Qualifizierung nicht besteht? Die Förderung ist an die Teilnahme gebunden, nicht an den Abschluss. Bei ordnungsgemäßer Teilnahme bleibt die Förderung erhalten, auch wenn der Abschluss nicht geschafft wird. Die Rückfallposition ist dann entweder eine Wiederholung, ein anderer Einsatzbereich oder im Extremfall eine nachgelagerte Trennung. Details im Artikel zu den [Auflagen der Förderzusage](/blog/antragsprozess/qcg-foerderzusage-auflagen/).
Kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter zur Qualifizierung verpflichten? Nein. Die Teilnahme an einer QCG-Maßnahme erfolgt auf Basis einer Qualifizierungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann Qualifizierung anbieten, aber nicht einseitig anordnen. In der Praxis wird die Vereinbarung als Alternative zu einer sonst drohenden betriebsbedingten Kündigung angeboten. Das ist rechtlich zulässig und aus Arbeitnehmersicht oft die attraktivere Option.
Gibt es Fälle, in denen Agentur und Betriebsrat gemeinsam Druck für QCG machen? Ja. Bei geplanten Massenentlassungen nach §17 KSchG ist die Agentur für Arbeit ohnehin involviert. Arbeitsverwaltung und Betriebsrat haben häufig ein gemeinsames Interesse, Entlassungen durch Qualifizierung zu ersetzen. Diese Konstellation ist eine gute Verhandlungsposition für kooperative Gespräche über die Maßnahmenplanung.

Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

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