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Qualifizierungschancengesetz

QCG Förderquote Unternehmensgröße: die vollständige Tabelle

· 10 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Tabellarische Übersicht einer Kostenkalkulation auf einem Besprechungstisch mit Taschenrechner

Die Förderquote nach dem Qualifizierungschancengesetz hängt ausschließlich an der Betriebsgröße. Seit der Reform gelten drei feste Stufen statt der früheren Feinstaffelung. Betriebe unter 50 Beschäftigten erhalten 100 Prozent Lehrgangskostenzuschuss, Betriebe mit 500 oder mehr Beschäftigten 25 Prozent. Dieser Artikel zeigt die vollständige Staffelungstabelle, die Sonderfälle und die konkreten Rechenbeispiele für jede Größenklasse.

Entscheider in HR und Geschäftsführung bekommen mit dieser Übersicht eine verlässliche Kalkulationsbasis. Die Zahlen sind durchgängig aus §82 SGB III und der Arbeitsagentur-Weisung zum Jahr 2026{target=“_blank” rel=“noopener”} verifiziert.

Die vollständige Tabelle auf einen Blick

Grundlage ist §82 SGB III in der reformierten Fassung. Zwei Förderkomponenten sind zu unterscheiden: Lehrgangskosten (Kurspreis) und Arbeitsentgeltzuschuss (Lohnausgleich während der Freistellung).

BetriebsgrößeLehrgangskostenArbeitsentgeltzuschuss
Unter 50 Beschäftigte100 Prozentbis 75 Prozent
50 bis unter 500 Beschäftigte50 Prozent (55 Prozent mit TV/BV)bis 50 Prozent
500 oder mehr Beschäftigte25 Prozent (30 Prozent mit TV/BV)bis 25 Prozent

Die Zuordnung zu einer Kategorie folgt drei Regeln:

  • Alle Mitarbeiter zählen. Teilzeit, Befristete, Auszubildende, Minijobber werden mitgerechnet (Details variieren, im Zweifel Agentur fragen).
  • Konzernzugehörigkeit schlägt durch. Eine GmbH mit 40 Mitarbeitern, die zu einem Konzern mit 1.200 Mitarbeitern gehört, gilt als “500 oder mehr Beschäftigte”. Die Konzerngröße entscheidet.
  • Stichtag ist der Antragszeitpunkt. Wer wächst oder schrumpft, kann sich in einer höheren oder niedrigeren Förderkategorie wiederfinden, je nach Zeitpunkt des Antrags.

Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung steigt die Lehrgangskosten-Quote um fünf Prozentpunkte. Unter 50 Beschäftigten liegt die Quote bereits bei 100 Prozent, dort wirkt der Zuschlag nicht.

Was bei unter 50 Beschäftigten möglich ist

Kleine Betriebe profitieren am stärksten. Die Bundesagentur übernimmt die kompletten Lehrgangskosten ohne Arbeitgeberbeteiligung und erstattet bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts. Damit wird die Qualifizierung für Handwerksbetriebe, Kanzleien und kleine Dienstleister faktisch kostenfrei.

Rechenbeispiel: Ein IT-Systemhaus mit sieben Mitarbeitern qualifiziert einen Techniker zum KI-Manager. Kurspreis 9.700 Euro, Bruttogehalt 4.500 Euro monatlich, Kursdauer vier Monate Vollzeit.

PositionOhne QCGMit QCG
Lehrgangskosten9.700 EUR0 EUR (100 Prozent Zuschuss)
Arbeitsentgelt 4 Monate18.000 EUR4.500 EUR (25 Prozent Eigenanteil)
Gesamtbelastung27.700 EUR4.500 EUR

Der Arbeitsentgeltzuschuss bezieht sich auf den Ausfallzeit-Anteil des Gehalts. Bei Vollzeit-Freistellung entspricht das dem vollen Monatsgehalt. Der Zuschuss wird allerdings auf den Teil des Gehalts bezogen, der den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung entspricht.

Aus der Beratungspraxis: In dieser Größenkategorie scheitert die Qualifizierung selten an den Zahlen. Sie scheitert am Antragsaufwand. Kleinstunternehmen haben oft keine HR-Abteilung, die den Antragsweg routiniert abbildet. Ein strukturierter Vorbereitungsprozess ersetzt das.

Was bei 50 bis unter 500 Beschäftigten gilt

Der Mittelstand ist die zahlenmäßig größte Gruppe und die mit den differenziertesten Regeln. Grundsätzlich gelten 50 Prozent Lehrgangskostenzuschuss und bis zu 50 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss. Zwei Modifikationen sind gesetzlich vorgesehen.

Aufschlag bei älteren oder schwerbehinderten Mitarbeitern. Wenn der geförderte Mitarbeiter mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist, steigt der Lehrgangskostenzuschuss auf bis zu 100 Prozent. Diese Regel gilt für alle Betriebe unter 500 Beschäftigten und ist für Unternehmen mit älterer Belegschaft erheblich. Ein Automobilzulieferer, der 50-jährige Sachbearbeiter qualifiziert, spart effektiv das Doppelte.

Aufschlag bei Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Besteht eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung, steigt die Lehrgangskosten-Quote um fünf Prozentpunkte auf 55 Prozent. Bei zehn Mitarbeitern und einem Kurspreis von 9.700 Euro sind das 4.850 Euro zusätzliche Förderung.

Rechenbeispiel Mittelstand: Ein Maschinenbau-Unternehmen mit 80 Mitarbeitern, Betriebsvereinbarung vorhanden, qualifiziert fünf Konstrukteure zu Prozessautomatisierungsspezialisten. Kurspreis 9.700 Euro, Durchschnittsgehalt 5.000 Euro monatlich, Kursdauer vier Monate.

PositionBetrag
Gesamtkosten Lehrgang (5 × 9.700)48.500 EUR
Zuschuss Lehrgangskosten (55 Prozent mit BV)26.675 EUR
Eigenanteil Lehrgangskosten21.825 EUR
Arbeitsentgelt Eigenanteil (50 Prozent von 100.000 EUR)50.000 EUR
Gesamtbelastung Unternehmen71.825 EUR
Gesamtförderung durch BA76.675 EUR

Die Rechnung zeigt: Mehr als die Hälfte der Gesamtkosten trägt die Bundesagentur. Ohne QCG lägen die Gesamtkosten bei rund 148.500 Euro.

Rechenbeispiel größerer Mittelstand: Ein Handelsunternehmen mit 480 Mitarbeitern qualifiziert zehn Einkäufer und Disponenten zu Digitalisierungsmanagern. Keine Betriebsvereinbarung. Kurspreis 9.700 Euro, Durchschnittsgehalt 4.800 Euro, Kursdauer vier Monate Vollzeit.

PositionBetrag
Gesamtkosten Lehrgang (10 × 9.700)97.000 EUR
Zuschuss Lehrgangskosten (50 Prozent)48.500 EUR
Eigenanteil Lehrgangskosten48.500 EUR
Arbeitsentgelt Eigenanteil (50 Prozent von 192.000 EUR)96.000 EUR
Gesamtbelastung Unternehmen144.500 EUR
Gesamtförderung durch BA144.500 EUR

Das klassische 50-50-Muster. Für das Unternehmen bedeutet das: Zehn zusätzlich qualifizierte Mitarbeiter mit neuer Rolle, Budget vergleichbar mit zwei externen Neueinstellungen. Sobald ein Betrieb die Marke von 500 Beschäftigten überschreitet, fällt er in die nächste Stufe mit 25 Prozent. Hier ist die Antragstellung oft komplexer, weil mehr Beteiligte (HR, Betriebsrat, Controlling, Geschäftsführung) eingebunden werden müssen.

Was bei 500 oder mehr Beschäftigten gilt

Große Betriebe sehen den stärksten Rückgang der Förderung. Lehrgangskosten werden zu 25 Prozent bezuschusst (30 Prozent mit Betriebsvereinbarung), Arbeitsentgelt bis zu 25 Prozent. Die Sonderregeln für Ältere oder Schwerbehinderte greifen ab 500 Beschäftigten nicht mehr.

Trotzdem rechnet sich §82 SGB III regelmäßig. Konzerne haben in der Regel große interne HR-Abteilungen, die Anträge routinemäßig bearbeiten. Die Kostenersparnis pro Maßnahme mag prozentual niedriger sein, das Volumen macht sie interessant.

Rechenbeispiel Konzern: Ein Versicherungskonzern mit 4.500 Mitarbeitern qualifiziert 30 Sachbearbeiter zu Prozessspezialisten. Kurspreis 9.700 Euro, Durchschnittsgehalt 5.500 Euro, Kursdauer vier Monate.

PositionBetrag
Gesamtkosten Lehrgang (30 × 9.700)291.000 EUR
Zuschuss Lehrgangskosten (25 Prozent)72.750 EUR
Eigenanteil Lehrgangskosten218.250 EUR
Arbeitsentgelt Eigenanteil (75 Prozent von 660.000 EUR)495.000 EUR
Gesamtbelastung Unternehmen713.250 EUR
Gesamtförderung durch BA237.750 EUR

Die Ersparnis liegt bei rund 238.000 Euro, wenn Sie die Maßnahme ohnehin planen. Das ist eine relevante Summe, auch für große Organisationen.

Spezialfall: Mitarbeiter ab 45 Jahre oder mit Schwerbehinderung

In Betrieben unter 500 Beschäftigten greift eine besondere Regel. Der Lehrgangskostenzuschuss steigt auf bis zu 100 Prozent, wenn der geförderte Mitarbeiter mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist. Der Arbeitsentgeltzuschuss bleibt bei bis zu 50 Prozent.

Das ist eine politisch motivierte Regelung. Der Gesetzgeber will ältere Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt halten. Für Unternehmen bedeutet das einen starken Anreiz, gerade diese Zielgruppe zu qualifizieren, statt sie in Frühverrentung oder Abfindung zu verabschieden.

In der Beratungspraxis sehe ich das Modell vor allem bei mittelständischen Industrieunternehmen, deren Kernbelegschaft über 45 Jahre alt ist. Wer hier nicht qualifiziert, verliert innerhalb von fünf bis zehn Jahren signifikante Teile seines produktiven Personals durch altersbedingten Austritt. Qualifizierung schützt vor diesem Szenario.

Was der Sonderaufschlag bei Betriebsvereinbarung bringt

Der Fünf-Prozentpunkte-Aufschlag bei Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ist politisch gewollt und praktisch einfach umzusetzen. Er erhöht die Lehrgangskosten-Quote (50 auf 55 Prozent bei mittleren Betrieben, 25 auf 30 Prozent bei großen Betrieben). Die Betriebsvereinbarung muss die berufliche Weiterbildung explizit thematisieren, also Ziele, Prozesse und Förderregelungen abbilden.

Eine Mustergliederung für eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung dient als Startpunkt. Der Betriebsrat ist bei der Erstellung nach §97 BetrVG mitspracheberechtigt, was den Prozess oft konstruktiv beschleunigt.

Wichtiger Hinweis: Der Aufschlag greift nur, wenn die Betriebsvereinbarung zum Antragszeitpunkt bereits in Kraft ist. Nachträgliches Einreichen hilft nicht.

Wie die Unternehmensgröße definiert ist

Die Agentur für Arbeit prüft drei Dimensionen:

  • Rechtliche Einheit. GmbH, AG, GbR oder Einzelunternehmen. Jede rechtliche Einheit wird einzeln bewertet.
  • Konzernzugehörigkeit. Wenn die Einheit Teil eines Konzerns im Sinne des §18 AktG ist, zählt die Gesamtkonzerngröße. Eine Tochter-GmbH mit 50 Mitarbeitern, die zu einem Konzern mit 3.000 Mitarbeitern gehört, wird wie Konzern-Standard behandelt (25 Prozent Kurs, bis 25 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss).
  • Verbundene Unternehmen. Gemeinsam beherrschte Unternehmen ohne formellen Konzern werden nach Einzelfall beurteilt. Hier kommt es auf die Beherrschungsvereinbarungen, Personalunion in Geschäftsführung und wirtschaftliche Einheit an.

Für Beteiligungsstrukturen und Holdings ist eine frühe Klärung mit dem Arbeitgeberservice sinnvoll, um nach der Antragstellung keine Überraschungen zu erleben.

Mit welchem Gesamtzuschuss Sie realistisch rechnen können

Für eine grobe Vorab-Einschätzung hilft eine Faustformel.

  • Betriebe unter 50 Beschäftigten: Etwa 85 bis 90 Prozent der Gesamtkosten (Lehrgang plus Arbeitsentgelt) werden bezuschusst.
  • Betriebe mit 50 bis unter 500 Beschäftigten (ohne Sonderfaktoren): Etwa 50 Prozent der Gesamtkosten werden bezuschusst.
  • Betriebe mit 50 bis unter 500 Beschäftigten (mit 45+/Schwerbehinderung oder BV): Etwa 60 bis 75 Prozent der Gesamtkosten werden bezuschusst.
  • Betriebe mit 500 oder mehr Beschäftigten: Etwa 25 Prozent der Gesamtkosten werden bezuschusst (25 Prozent Kurs, bis 25 Prozent Arbeitsentgelt).

Die Faustformel unterstellt Vollzeit-Freistellung. Bei Teilzeit oder Abendkurs ohne Entgeltausfall reduziert sich der Arbeitsentgeltzuschuss anteilig. Die Agentur rechnet im Antrag präzise nach, für die interne Kalkulation reicht die Faustformel für eine erste Entscheidung aus.

Rechnen lohnt sich immer

Wer aus meiner Beratungspraxis einen einzigen Hinweis mitnehmen möchte: Rechnen Sie vor der Entscheidung. Unternehmen, die ohne konkrete Zahlen in die Diskussion gehen, argumentieren abstrakt. Unternehmen, die eine Tabelle wie oben vorlegen, treffen Entscheidungen in einer Sitzung. Die Förderquote ist keine abstrakte Gerechtigkeitsformel, sondern eine konkrete betriebswirtschaftliche Größe.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn mein Unternehmen während der Qualifizierung wächst? Die Förderquote bleibt in der Regel auf dem Stand des Antragszeitpunkts. Wer mit 240 MA beantragt hat und während des Kurses auf 260 MA wächst, bleibt in der 50-Prozent-Kategorie. Relevant ist der Stichtag der Bewilligung, nicht der späteren Verschiebung.
Zählen auch Leiharbeitnehmer zur Unternehmensgröße? Entleihende Unternehmen zählen Leiharbeitnehmer nicht als eigene Mitarbeiter. Die Zeitarbeitsfirma selbst zählt sie zum eigenen Personal. Relevant ist das vor allem für Zeitarbeitsunternehmen, die selbst Qualifizierungen beantragen.
Gibt es einen Maximalbetrag pro Mitarbeiter oder pro Unternehmen? Das Gesetz sieht keine Obergrenze vor. Bei sehr hohen Kurspreisen (deutlich über 15.000 Euro) prüft die Agentur allerdings im Einzelfall, ob der Kurspreis angemessen ist. Richtwert: Die Lehrgangskosten sollten marktüblich sein.
Kann der Arbeitsentgeltzuschuss rückwirkend erhöht werden, wenn der Mitarbeiter länger als geplant ausfällt? Nur eingeschränkt. Die Förderung bezieht sich auf die im Antrag genehmigte Maßnahme. Verlängerungen oder Nachqualifizierungen erfordern einen neuen Antrag und eine eigene Prüfung. Eine pauschale Ausweitung ist nicht möglich.
Wie berechne ich die Fördersumme für mein Unternehmen schnell vorab? Der [QCG-Rechner](/qcg-rechner/) liefert in drei Minuten eine belastbare Schätzung für Ihre Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl und Kurswahl. Für komplexere Konstellationen (mehrere Standorte, Konzernstrukturen, 45+-Mitarbeiter mit Betriebsvereinbarung) lohnt ein Erstgespräch mit einem Förderberater.

Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Wenn Sie die Förderquote für Ihr Unternehmen genau berechnen wollen:

Der QCG-Rechner bildet alle drei Förderstufen ab und berücksichtigt Sondertatbestände (Betriebsvereinbarung, Mitarbeiter ab 45). Für Fälle mit Konzernstruktur oder Sondervereinbarungen buchen Sie ein 20-Minuten-Erstgespräch unter skill-sprinters.de/termin.

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